Siegmund Gruber
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Chronik

Uni entzieht LASK-Präsidenten Doktortitel

Laut einer Aussendung der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) wird Siegmund Gruber, dem Präsidenten des Fußballclubs LASK, nach Plagiatsvorwürfen der Doktortitel entzogen. Gruber kündigte unterdessen an, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen.

Im Fall von Plagiatsvorwürfen sei der Universität eine objektive und transparente Aufklärung sehr wichtig, da sie Plagiate und wissenschaftliches Fehlverhalten keinesfalls toleriere. Mit dem Entzug des Doktortitels nach einem mehrteiligen Prüfungsverfahren folge die JKU den Ergebnissen der extern eingeholten Gutachten der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), heißt es in einer Aussendung, die Donnerstagfrüh von der Universität versendet wurde.

Vorwurf: 79 Plagiatsfragmente auf 77 Seiten

2021 hatte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber in der Dissertation des LASK-Präsidenten „wesentliche Textplagiate“ erkannt. Die 2005 an der JKU verfasste Arbeit enthalte „schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“, schrieb Weber in dem Gutachten. Die 380 Seiten starke Dissertation zum Thema „Voraussetzungen und Institutionalisierung sozioökonomischer Kooperation zur Prävention von Geldwäsche“ hatte Gruber mit einem Koautor eingereicht, der ebenfalls als Funktionär im österreichischen Fußball tätig ist. Laut der Analyse Webers wurden in der Arbeit auf 77 Seiten 79 Plagiatsfragmente, die beiden Autoren zuzuordnen seien, gefunden.

Externe Gutachten eingeholt

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die JKU ein mehrteiliges Prüfverfahren gestartet. Dieses sei nun abgeschlossen und sieht eine Aberkennung des Doktortitels von Gruber vor, informierte die Uni. Der Bescheid beruhe inhaltlich im Wesentlichen auf der Stellungnahme der ÖAWI sowie den seitens der ÖAWI eingeholten externen Gutachten, die im Ergebnis wesentliche Teile der Dissertationsschrift von studienrechtlich relevanten Plagiaten betroffen sehen, so die JKU in ihrer Aussendung. Der Bescheid ist laut JKU nicht rechtskräftig. Gruber könne dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Gruber: Teile Meinung der JKU nicht

Am späten Donnerstagvormittag erreichte den ORF Oberösterreich eine Aussendung des LASK, in der Gruber mit dieser Aussage zitiert wurde: „Selbstverständlich respektiere ich die Meinung der JKU, auch wenn ich sie nicht teile. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und bin mir keiner Schuld bewusst. Ich werde daher gegen den Bescheid der JKU Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben.“