Im Bild sind Polizeiautos mit Blaulicht an einer Einsatzstelle.
Fotokerschi/Kerschbaummayr
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Chronik

Mitarbeiter geschlagen und entlassen

Ein Vorgesetzter eines Speditionsbetriebes mit Niederlassung im Bezirk Wels-Land soll einen Mitarbeiter geschlagen haben. Nach dem Vorfall wurde das Opfer entlassen. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich erstritt mehrere tausend Euro für den geschädigten Arbeitnehmer.

Dem Vorfall soll ein Streit vorausgegangen sein: Laut AK erteilte ein Schichtleiter einem Lagerarbeiter einen neuen Arbeitsauftrag. Dieser entgegnete, dass er diesen in der vorgegebenen Zeit nicht mehr schaffen würde. Nach einer verbalen Auseinandersetzung schlug der Vorgesetzte dem Arbeiter mit der Hand ins Gesicht.

Wegen Kieferprellung krankgeschrieben

Der Mann wurde verletzt und ging in ein Krankenhaus. Umgehend wurde er wegen einer Kieferprellung krankgeschrieben. Am übernächsten Tag wurde das Dienstverhältnis vom Dienstgeber fristlos beendet. Der Schichtleiter wurde nicht entlassen. Verständnislos wandte sich der zuerst geohrfeigte und dann entlassene Mann an die AK und erstattete auch eine Anzeige bei der Polizei.

6.000 Euro erstritten

Während der Ermittlungen gestand der Schichtleiter, den Mann geschubst und geschlagen zu haben. Er versuchte sich zu rechtfertigen: Es sei ein stressiger Tag gewesen. Die AK forderte den Betrieb auf, offene Ansprüche nach der unberechtigten Entlassung nachzuzahlen, und erstritt rund 6.000 Euro für das Opfer.

Stangl: „Fall erschütternd“

AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an Führungskräfte, ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen. Diskriminierungen, psychische und körperliche Gewalt am Arbeitsplatz müssten mit aller Vehemenz verhindert werden. „Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen.“ Der Fall sei ein erschütterndes Beispiel dafür, wie es jedenfalls nicht laufen solle. „Selbst wenn das Opfer einen Entlassungsgrund geliefert hätte, was nachweislich nicht der Fall war: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass ein Vorgesetzter handgreiflich wird“, so Stangl.

Dokumentation empfohlen

Die AK rät allen Betroffenen, sich in Fällen von Diskriminierung und Gewalt umgehend an die AK zu wenden. Wer Opfer von Angriffen werde, solle diese möglichst genau zu einem frühen Zeitpunkt dokumentieren, Zeuginnen und Zeugen beiziehen und – falls im Betrieb vorhanden – den Betriebsrat informieren.