Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, im September eine 23-jährige Prostituierte zu sich bestellt und ermordet zu haben. Er wurde am späten Mittwochnachmittag zu lebenslanger Haft verurteilt. Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten, erschwerend „die Tatbegehung unter Einsatz eines hohen Ausmaßes an Gewalt sowie das mit der bestialischen Vorgehensweise einhergehende Martyrium des Opfers“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Landesgerichtes Steyr.
Berufung angemeldet
Der Verteidiger des Angeklagten hat Berufung angemeldet. Vom zweiten Vorwurf, der Störung der Totenruhe, wurde der Mann freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, sich an der Leiche vergangen zu haben. Er habe nicht bemerkt, dass die Frau tot war, verteidigte sich der Angeklagte. Weil der Verteidiger Rechtsmittel anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.