Was an jenem Abend in seiner Wohnung passierte, sei an Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen, so der Staatsanwalt. Der 35-jährige Beschuldigte ist wegen Mordes und Störung der Totenruhe angeklagt und muss sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Der Angeklagte soll der Frau zahlreiche wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt und sie gewürgt und gedrosselt haben, wodurch sie Blut und Erbrochenes einatmete und an Sauerstoffmangel starb, berichtete das Landesgericht Steyr am Dienstag.
Laut Gutachten zurechnungsfähig
Der 35-Jährige bestreitet eine Mordabsicht. Er verweist immer wieder auf Erinnerungslücken und darauf, dass er den ganzen Tag getrunken habe. Er sei Alkoholiker. Der Anwalt des Angeklagten plädiert auf unzurechnungsfähig. Ein Gutachten hält den Mann allerdings für zurechnungsfähig. Wenn das der Fall bleibt, würde sich die Frage stellen, welches Delikt sein Mandant zu verantworten habe, so der Anwalt des Mannes. Aus dessen Sicht würde es sich um „eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge handeln“. Sein Mandant habe nach einem Streit über die Bezahlung, die vorab stattfinden sollte, die Kontrolle verloren.
Der Beschuldigte wird auch wegen Störung der Totenruhe angeklagt. Weil es noch zu sexuellen Handlungen am Körper des Opfers gekommen ist, geht die Staatsanwaltschaft Steyr davon aus, dass das Opfer zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war.
Urteil am Mittwoch erwartet
Neben dem Beschuldigten werden ein Zeuge und etliche Sachverständige zu Wort kommen. Am Montag waren die medizinischen Experten und ein Molekularbiologe geladen, am Dienstag eine Psychiaterin und ein forensischer Toxikologe. Am Mittwoch sollen die Geschworenen ein Urteil fällen.
Steyr: Prozess wegen Mord
Ein 35-jähriger muss sich am Montag in Steyr in Oberösterreich vor einem Geschworenengericht verantworten. Er soll im September des Vorjahres eine Prostituierte in seiner Wohnung brutal getötet haben.