Schlüssel liegen auf Mietvertrag
APA/BARBARA GINDL
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Wirtschaft

GWG halbiert Erhöhung der Richtwertmieten

Die Mieter von 14.400 Genossenschaftswohnungen in OÖ die nicht dem Kostendeckungsprinzip unterliegen, haben eine Mieterhöhung zu erwarten. Die Stadt Linz zieht für die 4.000 betroffenen Wohnungen der stadteigenen GWG einen eigenen Mietzinsdeckel ein.

Genossenschaftswohnungen unterliegen üblicherweise dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Bei diesen Wohnungen wird das Kostendeckungsprinzip angewendet; nur die tatsächlich anfallenden Kosten werden an die Mieter verrechnet. Wie überall gibt es aber auch bei den Genossenschaftswohnungen Ausnahmen, die dann unter das Mietrechtsgesetz fallen. Den Mietern dieser Wohnungen stehen mit der Anhebung der gesetzlichen Richtwertmieten jetzt Mieterhöhungen ins Haus.

Ältere Wohnungen von Ausnahme betroffen

Davon betroffen sind auch 4.000 Wohnungen der Linzer Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft GWG. Sie unterliegen dem Mietrechtsgesetz. In ganz Oberösterreich sollen laut Statistik Austria rund 14.400 Wohnungen betroffen sein. Es handelt sich dabei um Wohnungen, die vor dem 8. Mai 1945 gebaut wurden. Beispiele sind die Linzer Hitlerbauten aber auch Wohnungen in noch älteren Gebäuden.

Richtwertmiete steigt um 8,6 Prozent

Das Mietrechtsgesetz sieht für diese Wohnungen mit Stichtag 1. April 2023 eine Mieterhöhung von 8,6 Prozent für Neuverträge vor, mit 1. Mai 2023 gilt das auch für Bestandsverträge. Die Richtwertmiete steigt damit in Oberösterreich um 29 Cent pro Quadratmeter auf 7,23 Euro pro Quadratmeter.

GWG mit Mietzinsdeckel

Die Stadt Linz wird für ihre 4.000 Wohnungen einen Mietzinsdeckel von der Hälfte – also von 4,3 Prozent einziehen. Man wolle damit einen Beitrag zur Entspannung angesichts der ohnehin hohen Teuerungsraten für alle Haushalte leisten, so Bürgermeister Klaus Luger und GWG-Aufsichtsrat-Vorsitzender Stadtrat Dietmar Prammer in einer Aussendung.

Die gut 10.000 übrigen Wohnungen, die quer übers Bundesland verteilt sind, sind von der regulären Erhöhung betroffen – sollten die Wohnungsgesellschaften nicht noch gegensteuern.