Mit mehr als 20.000 Wohnungen zählt die GWG zu den zehn größten Wohnungsanbietern in Österreich. Etwa 4.000 Wohnungen fallen unter das Mietrechtsgesetz (MRG) und wären ab 1. April von gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen der Richtwertmieten betroffen. Etwa drei Viertel der GWG-Wohnungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Dieses stellt auf das Kostendeckungsprinzip ab, sodass lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten an Mieter verrechnet werden dürfen.
Vorwurf: Versagen der Bundesregierung
Mit dem Verzicht auf 50 Prozent der erlaubten Mieterhöhung wollen Luger und Prammer eine Entlastung vor allem für jene Menschen bringen, die auf leistbaren Wohnraum angewiesen sind. „Wohl wissend, dass damit das Problem nur teilweise gelöst werden kann“, so Prammer, der der Bundesregierung Versagen vorwirft. In Oberösterreich fallen etwa 12.000 Wohnungen in die Kategorie MRG, die anderen rund 190.000 Wohnungen gemeinnütziger Bauträger unterliegen dem WGG.
AK fordert höhere Wohnbeihilfe
Der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Andreas Stangl kritisierte in einer Aussendung am Donnerstag, die Landesregierung sei bei der Wohnbeihilfe säumig. Die Gesamtausschüttung dieser Unterstützung habe 2021 noch 54,5 Millionen Euro betragen, im vergangenen Jahr nur noch 52,2 Millionen Euro. Auch die Bezieher der Wohnbeihilfe sei von 24.352 auf 23.265 gesunken. Es gebe bürokratische Hürden, die den Zugang erschweren.
In Oberösterreich bestehe kein Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe, während dies im Bundesland Wien längst Standard sei. Dazu komme, dass Mieter, die mehr als sieben Euro pro Quadratmeter zahlen, von der Wohnbeihilfe gänzlich ausgeschlossen würden. Dieser Deckel sei seit 1. Jänner 2008 in Kraft. Seither seien die Mieten jedoch um 52,1 Prozent gestiegen. Zudem sei die Deckelung der Wohnbeihilfe mit 300 Euro auch schon seit 1. Jänner 2012 in Kraft. Die Arbeiterkammer fordert deshalb eine entsprechende Erhöhung und einen Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe.