Geprüft wurde dabei in der Gastronomie und in Supermärkten, ob angegebene hochwertige Bestandteile wirklich in den Produkten enthalten waren oder ob aus Kostengründen gespart wurde. Am 1. September tritt die verpflichtende Herkunftsbezeichnung bei Kantinenverpflegung in Kraft. Auch hier will die Lebensmittelbehörde regelmäßig prüfen.
Tricksereien in Restaurants
Immer wieder wird in Gasthäusern nicht serviert, was in der Karte angepriesen wird, zeigt die Bilanz. In einem oberösterreichischen Restaurant wurde etwa eine gebratene Ente zum Mitnehmen von der Lebensmittelaufsicht untersucht. Statt Enten- sei aber Hühnerfleisch verwendet worden, zeigte die Untersuchung. Vermutlich weil es im Einkauf billiger ist, so Astrid Zeller von der Lebensmittelaufsicht. Die Zahl solcher Beanstandungen sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Schärfere Kennzeichnungspflicht nötig
Generell sei aufgefallen, dass gerade bei Wildfleisch „viel Schindluder getrieben wird“, sagt Zeller. Wer sich in ein Gasthaus setzt, soll wissen, was er zu essen bekommt, meint dazu Konsumentenschutzlandesrat Stefan Kaineder (Grüne). Er fordert daher einmal mehr, dass die Kennzeichnungspflicht noch zusätzlich ausgeweitet wird. Insgesamt wurden im Jahr 2022 in Oberösterreich 6000 Betriebe kontrolliert. Bei 12,5 Prozent der Proben gab es Grund zur Beanstandung.