Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz.
APA/VERENA LEISS
APA/VERENA LEISS
Chronik

„Letzte Generation“ vor Gericht abgeblitzt

In Linz hat sich das Landesverwaltungsgericht (LVwG) mit den Klimaprotesten der Gruppe „Letzte Generation“ befasst. Die Geldstrafen, die vier Mitglieder von der Landespolizei erhalten hatten, wurden am Mittwochvormittag bestätigt.

Die vier hatten sich am 21. und 28. November 2022 in Linz auf Straßen festgeklebt. Dafür erhielten sie Verwaltungsstrafen in der Höhe von mehreren hundert Euro wegen „Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes“. Gegen das Ausmaß der Geldstrafen legten sie Beschwerde ein, diese wurden auch schon vor der Verhandlung am Mittwoch reduziert.

Keine Entscheidung über Strafe an sich

Weil die Aktivistinnen und Aktivisten die Polizei nur um eine Reduzierung der Summe gebeten hätten, die Strafe als solche aber nicht bekämpft hatten, sei diese rechtskräftig geworden und die Beschwerde beim LVwG abzuweisen gewesen, befand dieses am Mittwoch in öffentlicher Verhandlung. Den Aktivistinnen und Aktivisten wurden in der Begründung der Entscheidung „sehr hehre Motive“ attestiert. „Uns ist die Bedeutung des Klimaschutzes bewusst“, betonte ein Richter, aber man habe in diesem Fall gar nicht dem Grunde nach darüber entscheiden dürfen.

„Ich habe so Angst“

„Ich mache das nicht, weil es mir Spaß macht oder weil ich irgendjemandem schaden will“, sagte eine der Beschwerdeführerinnen. Vielmehr: „Ich hasse das. Ich will den Leuten nicht im Weg sitzen, die zur Arbeit wollen“, aber sie sehe keine Alternative. „Diese Regierung tut einfach nichts. Ich habe so Angst.“

Klima-Aktivisten blockierten Fahrbahnen
Team Fotokerschi

Ein Beschwerdeführer betonte auch, dass ihm der soziale Frieden am Herzen liege: „Was machen wir, wenn sich die Menschen die Köpfe einschlagen, um an sauberes Wasser zu kommen?“ Er sehe es „als meine Verantwortung zu protestieren“. Alle versicherten, man habe darauf geachtet, dass die Sicherheit gewährleistet bleibe, etwa die Rettungsgasse.

Reaktionen aus der Politik

Politische Unterstützung gibt es von der Grünen Jugend OÖ. Die fordert, sich hinter die Aktivisten zu stellen, da diese nichts anderes täten, als für den Erhalt der Lebensgrundlagen zu kämpfen. Die Junge ÖVP Oberösterreich fordert dagegen die volle Härte des Gesetzes, weil man beim Klimaschutz die Breite der Bevölkerung mitnehmen müsse „und nicht mit radikalen Aktionen für maximales Kopfschütteln und Ärger sorgen“.

Für den Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber, ist die Abweisung der Beschwerde der Aktivisten gegen die Höhe der Verwaltungsstrafe eine Bestätigung dafür, „dass es sich bei diesen Störaktionen um unangemeldete Demonstrationen handelt. Wer somit sich nicht an geltende Gesetze hinsichtlich des Versammlungsgesetzes sowie des Sicherheitspolizeigesetzes hält, muss damit rechnen, dass dieses Fehlverhalten zu entsprechenden Strafen führt.“

In Tirol mit Beschwerde gescheitert

Bereits vergangenen Freitag war eine Aktivistin mit ihrer Beschwerde vor dem LVwG Tirol gescheitert, berichtete „Der Standard“ Dienstagabend online. Sie hatte „wegen Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung und Nichtverlassens nach Auflösung der Versammlung“ eine Geldstrafe von der Polizei erhalten, die sie nicht zahlen wollte.