THEMENBILD: Illustration zum Thema „Polizei / Verkehr / Kontrolle“: Ein Beamter der Landesverkehrsabteilung mit einem Polizei-Anhaltezeichen mit der Aufschrift „Halt – Polizei“ bei einem Fototermin
APA/BARBARA GINDL
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Verkehr

Die Ausreden der Raser

Von einer zum Bersten gefüllten Blase bis zu angeblichen technischen Problemen reicht die Palette der Ausreden, wenn Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach Verstößen kontrolliert werden. Erfolg bringen solche Ausreden in der Regel keinen.

Jüngstes Beispiel ist ein 23-jähriger Trauner der die Straße offenbar mit einer Rennstrecke verwechselt hatte. Statt der erlaubten 70 km/h war er mit 162 km/h unterwegs. Seine Begründung für die Raserei war, dass er ganz dringend auf die Toilette müsse. Polizistinnen und Polizisten bekommen gerade bei Geschwindigkeitskontrollen regelmäßig mehr oder weniger originelle Begründungen zu hören. Von behauptete gesundheitlichen Problemen bis zu dringenden Hilfseinsätzen reiche da die Palette der Ausreden, sagt der Leiter der Landesverkehrsabteilung, Johann Thumfart, im Interview mit dem ORF Oberösterreich.

Märchen helfen so gut wie nie

Gerne wird auch die Mär vom kaputten Tacho erzählt oder vom wertvollen Auto, in dem man das Tempo gar nicht bemerke. Solche Rechtfertigungsversuche sind natürlich nicht verboten, sie bringen aber auch nicht viel. Vom Gesetz her könne man so etwas nur gelten lassen, wenn die Begründung einen „unmittelbar drohenden, bedeutenden Nachteil“ beweisen könne, so Thumfart. Für die weit entfernt lebende Tante, die Gesundheitsprobleme hat, sollte man also besser die Rettung rufen, anstatt aufs Gas zu steigen.

Die Wahrheit währt am längsten

In strittigen Sachverhalten entscheidet die Behörde im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens. Bei einfachen Fällen können aber auch die Polizisten zwischen einem Organmandat und einer Abmahnung wählen. Da fährt man in den meisten Fällen wohl mit der Wahrheit am besten.