Klimaaktivisten in Linz Abfahrt A7 Hafenstraße
Letzte Generation Österreich
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Chronik

Klimaproteste vor Gericht

Am 15. März verhandelt das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz die Beschwerden von vier Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“. Sie haben Geldstrafen erhalten, weil sie sich während eines Klimaprotests auf einer Straße festgeklebt haben.

Die Geldstrafen wurde von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion wegen „Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes“ ausgesprochen, nachdem sich die vier im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.

Gebäude Landesverwaltungsgericht Eingang
LVwG
Am Linzer Landesverwaltungsgericht wird der erste derartige Fall österreichweit verhandelt

Die Aktivisten begründeten in einer Aussendung am Dienstag ihren Gang vor das Gericht damit, dass ihr Protest notwendig sei, da „sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht“. Nachdem „alle anderen Protestformen“ nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts „der Notlage“ für den „zivilen Widerstand“.

Verhandlung am 15. März

So klebten sich die Anhänger der „Letzten Generation“ in der Früh des 21. November auf die Fahrbahn der Hauptstraße, um den Verkehr zu unterbrechen. Am 28. November taten sie das auf der Hafenstraße. Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in der Höhe „von mehreren hundert Euro“, so die Aktivisten. Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. März gemeinsam in einer mündlichen Verhandlung behandeln wird, bestätigte ein Sprecher des LVwG.