Die Geldstrafen wurde von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion wegen „Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes“ ausgesprochen, nachdem sich die vier im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.

Die Aktivisten begründeten in einer Aussendung am Dienstag ihren Gang vor das Gericht damit, dass ihr Protest notwendig sei, da „sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht“. Nachdem „alle anderen Protestformen“ nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts „der Notlage“ für den „zivilen Widerstand“.
Verhandlung am 15. März
So klebten sich die Anhänger der „Letzten Generation“ in der Früh des 21. November auf die Fahrbahn der Hauptstraße, um den Verkehr zu unterbrechen. Am 28. November taten sie das auf der Hafenstraße. Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in der Höhe „von mehreren hundert Euro“, so die Aktivisten. Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. März gemeinsam in einer mündlichen Verhandlung behandeln wird, bestätigte ein Sprecher des LVwG.