Die Geldstrafe in der Höhe von 100 Euro ist die Folge einer Anzeige der Justizanstalt Ried bei der Bezirkshauptmannschaft, weil der Strafgefangene und der Student mehrmals unerlaubt miteinander telefoniert haben sollen. Wegen Übertretung des Strafvollzugsgesetzes sprach die BH eine Geldstrafe aus. Der Student erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht und brachte dabei unter anderem vor, dass die Anschuldigungen „an den Haaren herbeigezogen“ und Fehler bei den Ermittlungen gemacht worden seien.
Beschwerde abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde nicht gerechtfertigt war und wies diese ab. Bei den Nachforschungen des Landesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass der Gefangene ein Handy besaß, wofür es in einer Justizanstalt keine Erlaubnis gibt.