Gitterstäbe der Justizanstalt: Das Gefängnis in Innsbruck
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Chronik

Strafe wegen Telefonaten mit Häftling

Weil er mehrmals mit einem Häftling aus der Justizanstalt Ried im Innkreis telefoniert hatte, hat ein Wiener Student Geldstrafe erhalten. Der Student erhob jedoch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, weil er die Anschuldigungen als unberechtigt findet.

Die Geldstrafe in der Höhe von 100 Euro ist die Folge einer Anzeige der Justizanstalt Ried bei der Bezirkshauptmannschaft, weil der Strafgefangene und der Student mehrmals unerlaubt miteinander telefoniert haben sollen. Wegen Übertretung des Strafvollzugsgesetzes sprach die BH eine Geldstrafe aus. Der Student erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht und brachte dabei unter anderem vor, dass die Anschuldigungen „an den Haaren herbeigezogen“ und Fehler bei den Ermittlungen gemacht worden seien.

Beschwerde abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde nicht gerechtfertigt war und wies diese ab. Bei den Nachforschungen des Landesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass der Gefangene ein Handy besaß, wofür es in einer Justizanstalt keine Erlaubnis gibt.