Landesgericht Ried
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Kickl wegen Ehrenbeleidigung angezeigt

Die Aussagen von FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl auf dem politischen Aschermittwoch über Bundespräsident Alexander Van der Bellen haben jetzt ein rechtliches Nachspiel. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft Ried bestätigten gegenüber dem ORF Oberösterreich eine Anzeige.

Aussagen von Kickl über den Bundespräsidenten wie „senil“ und „Mumie“ haben das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf den Plan gerufen. Beamte des Landesamtes waren vergangene Woche anwesend, als Kickl seine Rede auf dem politischen Aschermittwoch in Ried im Innkreis hielt und die Aussagen tätigte.

Anzeige am Freitag an Staatsanwaltschaft geschickt

Ein Sprecher des Amtes sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass bereits am Freitag eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Ried geschickt wurde. Es geht um eine Ehrenbeleidigung des Präsidenten. Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Ried wurde bestätigt, dass die Anzeige eingelangt ist. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall bis zu drei Monate Haft, auch eine Geldstrafe ist möglich.

Ball liegt nun bei Kanzlei des Bundespräsidenten

Laut einem Sprecher der Rieder Staatsanwaltschaft liege der Ball nun bei der Kanzlei von Van der Bellen. Sie müsse entscheiden, ob sie die Behörde zu einer Strafverfolgung von Kickl ermächtigt. Laut einem Sprecher von Van der Bellen werde das schon bald entschieden. Vor einem möglichen, strafrechtlichen Vorgehen gegen Kickl müsse der Nationalrat ihn ausliefern, so die Staatsanwaltschaft Ried.