Der Fischzüchter stand am Freitag zu seiner Tat bei der Verhandlung vor dem Landesgericht Ried im Innkreis. Weil es zu einer Lösung mit einer Diversion kam, blieb dem Mann zwar eine Vorstrafe erspart, die Geldbuße von 1.000 Euro muss er aber innerhalb von fünf Tagen bezahlen. Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an, auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Setzlinge aus Fischteich gefressen
Auf die Frage nach seinem Motiv sagte der Mann, dass der Reiher, der unter Naturschutz steht, für ihn als Fischzüchter existenzgefährdend gewesen sei, vor allem, weil er sich über vor Kurzem ausgesetzte Setzlinge in einem Fischteich hergemacht habe.