Glücksspiel, Automat
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

59 Anzeigen gegen Automatenhersteller

Im Zuge von verdeckten Kontrollen im vergangenen Jahr hat der Verein Spielerhilfe laut eigenen Angaben beim österreichischen Automatenhersteller und Betreiber von Spielcasinos Amatic Verstöße gegen den Spielerschutz entdeckt und 59 Anzeigen erstattet.

Sprecher Christoph Holubar forderte die Behörden am Freitag während einer Pressekonferenz zum Handeln auf: „Hier muss hart durchgegriffen werden.“ Amatic wies die Vorwürfe gegenüber der APA vollständig zurück.

Amatic betreibt über ein verzweigtes Firmennetzwerk Automatensalons an 34 Standorten in Kärnten, der Steiermark und Niederösterreich. Im vergangenen Jahr führte die Spielerhilfe, ein Verein mit Sitz in Oberösterreich, verdeckte Kontrollen in den drei Bundesländern durch. Dabei fanden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins mit Sitz in Oberösterreich laut eigenen Angaben Verletzungen des Spielerschutzes vor.

„Aufhebung der Sperren jederzeit möglich“

Holubar nannte hierfür die Sperrmechanismen von Amatic als erstes Beispiel. So sei es für registrierte Spieler möglich, ihre auf eigenen Wunsch veranlasste Sperre in den Automatenlokalen jederzeit wieder aufzuheben. „Sie können sich heute sperren lassen und morgen ihre Sperre wieder aufheben“, sagte er und legte unter anderem eine Dokumentation eines Spielers vor, der dem Verein nahesteht. Der Mann ließ sich demnach unter anderem im Februar 2022 „auf unbestimmte Zeit“ bei der Amatic Entertainment AG sperren, konnte die Sperre jedoch ohne Probleme nur einen Monat später wieder aufheben lassen. Insgesamt verlor der Süchtige laut Angaben der Spielerhilfe während 24 Besuchen 29.000 Euro.

„Unzureichende Zutrittskontrollen“

Der Spielerschutz-Aktivist sprach während des Medientermins auch von unzureichenden Zutrittskontrollen. So sei es möglich gewesen, dass Kontrolleurinnen und Kontrolleure ihre Zutrittskarten untereinander austauschten, um so ungehindert weiterspielen zu können. „Das ist aus Spielerschutz-Sicht untragbar, gesetzte Limits oder Sperren können so umgangen werden“, hieß es von ihm. Er nannte in diesem Zusammenhang noch zahlreiche weitere Verstöße gegen den Spielerschutz, wie fehlende Lichtbilder auf den Ausweisen für Spieler in der Steiermark sowie fehlende biometrische Systeme. Amatic-Spiele seien zudem online auch in Österreich zugänglich. Das sei jedoch ein weiterer Verstoß gegen das Gesetz. Derzeit ist win2day der einzige legale Anbieter von Glückspielen im Internet in Österreich.

„Verstöße gegen Nichtraucherschutz entdeckt“

Zudem wurden bei den Kontrollen laut Holubar auch Verstöße gegen den Nichtraucherschutz entdeckt. So konnten Vereinsmitglieder im Zuge der Besuche in den Casinos teils völlig offen während des Konsums der dort angebotenen Speisen oder Getränke rauchen, wie präsentierte Fotos zeigten. Holubar verwies auf Studien über einen Zusammenhang zwischen Rauchen und Spielsucht. Demnach sei ein Rauchverbot ein probates Mittel gegen problematisches und pathologisches Spielen.

Auch heuer seien noch einmal Kontrollen gefolgt. Konsequenzen hätte es jedoch keine gegeben, mehrere Gesprächsversuche seien gescheitert, kritisierte der Sprecher. Die Spielerhilfe erstattete am Freitag insgesamt 59 Anzeigen an die zuständigen Behörden in Kärnten, der Steiermark und Niederösterreich sowie beim Finanzministerium.

Amatic: „Vorwürfe definitiv nicht haltbar“

Gegenüber der Austria Presse Agentur wies man bei Amatic sowie der Panther Gaming Enterprise AG die Vorwürfe zurück. „Alles, was man uns vorwirft, ist definitiv so nicht haltbar“, sagte Robert Laimer, Geschäftsführer der beiden Unternehmen. In den vergangenen Jahren habe es von den Behörden keinerlei Beanstandung wegen Verstößen gegen die jeweiligen Landes-Glücksspielautomatengesetze gegeben. Durch die Verwendung des Zutrittsystems und den Einsatz geschulter Mitarbeiter sollten ausschließlich berechtigte Personen Zutritt erhalten.

Im Rahmen eines „Mystery Shoppings“ habe sich Holubar unter Angabe von teils falschen Angaben trotz aufrechter Sperre doppelt mit abweichenden Angaben registriert, so das Unternehmen. Diese Daten würden jedoch später nochmals überprüft, weshalb dieser bereits am folgenden Tag erkannt und die neue Spielerkarte gesperrt worden.

„Weitergabe von Spielerkarten ausgeschlossen“

Ohne gültige Zutrittskarte und Lichtbildausweis bzw. Fingerabdruck sei ein Betreten des Automatensalons nicht möglich, betonte Laimer. Eine Weitergabe von Spielerkarten im Automatensalon an nicht Spielberechtigte sei dadurch ausgeschlossen. Das bestehende System würde sämtliche Schutzvorschriften übererfüllen.

Im Zusammenhang mit angeblichen Verletzungen des Nichtraucherschutzes habe das Landesverwaltungsgericht Steiermark der Amatic-Beschwerde stattgegeben und das aufgrund einer Holubar-Anzeige eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Räumlich getrennte Raucherbereiche wären dem Gericht zufolge zulässig.

Das Glücksspielrecht sei von der Glücksspielindustrie für die Glücksspielindustrie geschrieben worden, meinte Stephanie Krisper von NEOS. „Es gibt nach wie vor keine österreichweite Sperrdatenbank für Spielsüchtige.“