Urnenbestattung
Klostergarten
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Chronik

Urnenbestattung im eigenen Garten möglich

Eine Urnenbestattung im eigenen Garten oder in einem Fluss wie der Donau ist möglich, auch wenn jeder Fall extra geprüft werden muss. Zu dieser Entscheidung kam das Landesverwaltungsgericht OÖ. Hintergrund waren zwei Fälle, die erst von den jeweiligen Behörden abgelehnt worden waren.

In beiden Fällen hatten die Verstorbenen schon zu Lebzeiten den Wunsch nach einer Urnenbestattung im eigenen Garten beziehungsweise in der Donau geäußert. Nach ihrem Ableben wollten die Angehörigen die Wünsche erfüllen, wurden aber abgewiesen.

Gartenbestattung von Schwanenstadt untersagt

Im Fall der Gartenbestattung, sah die Stadtgemeinde Schwanenstadt ein Problem mit der Widmung als Wohngebiet, überdies müsse der Zugang zur einer Grabstätte jedermann zur stillen Andacht möglich sein, und letztlich müsse wie auf einem Friedhof auch an einer Ruhestätte alles unterlassen werden, was der Würde und Weihe des Ortes nicht entspreche – und das könne in einem Garten eben nicht gewährleistet werden.

Im zweiten Fall, bei der Urnenbestattung in der Donau, kam umgehend ein Nein vom Magistrat Linz, eine Wasserbestattung sei nicht zulässig.

„Urne muss pietät- und würdevoll behandelt werden“

Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden nach einer Prüfung aber statt. Zentrales Element beim Beisetzungsort sei, dass die Urne pietät- und würdevoll behandelt wird. Bei der Donaubestattung etwa durch die Verwendung einer zulässigen biologisch abbaubaren Urne, die während einer entsprechenden Zeremonie auf den Grund des Flusses herabgelassen wird und die sich dann langsam auflöst.