Mangos
Wikipedia/Judgefloro
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Chronik

Pestizide in importiertem Obst und Gemüse

Ein Test von Global 2000 und Arbeiterkammer OÖ hat ergeben, dass aus Nicht-EU-Ländern importiertes Obst und Gemüse oft mit Pestiziden belastet ist, die in Europa verboten sind.

Die beiden Organisationen ließen in Linz und in Wien gekaufte Mangos, Granatäpfel, Zuckererbsen und Fisolen untersuchen. In drei Viertel der Proben wurden demnach Rückstände von Pestiziden gefunden. Die Ware, die in diversen Supermärkten sowie auf dem Wiener Naschmarkt erworben wurde, stammte u. a. aus Kenia, Marokko, Peru, Brasilien und der Türkei, aber auch aus Spanien.

Mehrfachbelastung mit verschiedenen Wirkstoffen

Jeweils acht Granatäpfel und Mangos sowie jeweils fünf Portionen Fisolen und Zuckererbsen wurden eingekauft. Nur sechs Proben – darunter vier Granatäpfel und zweimal Fisolen – sollen keine Pestizide enthalten haben. In den meisten Fällen sei sogar eine Mehrfachbelastung mit bis zu sieben verschiedenen Wirkstoffen vorgefunden worden. Welche Wechselwirkungen das haben kann, sei unklar. Zweimal wurde der gesetzliche Höchstwert überschritten, vier Proben – jeweils eine jeder Obst- und Gemüsesorte – wies in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel auf. Diese betroffenen Waren stammten aus Peru und Kenia, in einem Fall ließ sich die Herkunft nicht mehr bestimmen.

Doppelstandards in europäischer Gesetzgebung

Dass mit längst verbotenen Pflanzenschutzmitteln belastetes Obst und Gemüse ganz legal auf den europäischen Markt kommen könne, liege, wie AK und Global 2000 kritisieren, an Doppelstandards in der europäischen Gesetzgebung: Wenn Pestizidwirkstoffe in der EU zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt ihre Zulassung verlieren, setze die EU normalerweise die gesetzlichen Höchstwerte bei allen Produkten auf einen Minimalwert, die Bestimmungsgrenze (vorwiegend 0,01 mg/kg). Um es Ländern, mit denen es Handelsabkommen gibt und in denen diese Pestizide noch zugelassen sind, trotzdem zu ermöglichen, ihre Produkte in die EU zu exportieren, werden bei einigen dort erzeugten Lebensmitteln dennoch sehr hohe Höchstwerte von bis zu 10,0 mg/kg festgelegt.

Bei Importmangos zum Beispiel gelte für den Wirkstoff Carbendazim, der in der EU seit 2014 nicht mehr zugelassen ist, ein Höchstwert von 0,5 mg/kg. Dieser Wert liege 50-mal über der Bestimmungsgrenze, die für einen EU-Bauern, eine EU-Bäuerin gelten würde, der oder die das Pestizid in Europa auch gar nicht legal erwerben könnte. Das im Beispiel genannte Carbendazim kann genetische Defekte verursachen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und ein Kind im Mutterleib schädigen.

Pflanzenschutzmittel kommen oft aus Europa

Die Pflanzenschutzmittel selbst stammen nicht selten aus Europa: „Die EU verbietet aus Konsumentenschutzgründen Substanzen, die dann von der EU aus in andere Länder exportiert werden dürfen, und dort Mensch und Umwelt schädigen können, und zwar ganz legal“, kritisieren AK und Global 2000 in ihrem Bericht. So seien etwa 2018 über 81.000 Tonnen in der EU nicht mehr zugelassener Pestizide, davon mehr als 300 Tonnen Carbendazim, von europäischen Unternehmen in Drittländer exportiert worden. „Und von dort kehren sie zu uns zurück über Produkte, die aus diesen Ländern importiert werden. Auch das ganz legal“, sehen die Organisationen einen Kreislauf der „Doppelmoral“.

Konsumentinnen und Konsumenten, die sich schützen wollen, raten Expertinnen und Experten daher, zu saisonalen und regionalen Produkten sowie solchen aus Biolandwirtschaft, in der gar keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt werden dürfen, zu greifen.