Die Anklage warf dem 29-Jährigen vor, dass er ein 52 Sekunden langes, intimes Video seiner Ex-Freundin auf einem Pornoportal im Internet veröffentlicht haben soll. Ganze zwei Monate lang soll das Video, auf dem die Frau eindeutig zu erkennen gewesen sein soll, in aller Öffentlichkeit zu sehen gewesen sein. Wie oft es abgerufen und möglicherweise geteilt wurde, ist nicht bekannt. Inzwischen ist der Film von der Porno-Website gelöscht worden.
Bis zu einem Jahr Haft drohten
Der Angeklagte musste sich jetzt wegen „Fortgesetzter Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ vor Gericht verantworten, wo er aber nicht am Dienstag erschien. Er wurde in Abwesenheit zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.