Bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei sieht das Gesetz auch auf der Piste harte Strafen vor, so der ÖAMTC. Als Unfallverursacher oder Mitschuldiger einfach davonzufahren und die verunfallte Person auf der Piste ihrem Schicksal zu überlassen, kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen.
Keine Schadenersatzansprüche ohne Personaldaten
Ohne Personaldaten der oder des Schuldtragenden kann das Unfallopfer keine Schadenersatzansprüche geltend machen, so der ÖAMTC. Lässt man eine verletzte Person einfach zurück, droht der oder dem Schuldigen je nach Unfallfolge bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe. Auch unterlassene Hilfeleistung wird streng geahndet – Helfen ist Pflicht, so der ÖAMTC.