Landesgericht Ried
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Raubüberfall auf Ehepaar: Fünf Jahre Haft

Fast zehn Jahre nach einem brutalen Raubüberfall auf ein Pensionistenpaar in Ried im Innkreis ist der letzte mutmaßliche Täter vor Gericht gestanden. Der 38-Jährige wurde am Freitag wegen schweren Raubes und Freiheitsentziehung zu einer Zusatzstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die heute 73-Jährige und der 82-Jährige mussten im Juni 2013 stundenlang in Todesangst ausharren. Die vier Täter waren damals gewaltsam in die Villa des Paares eingedrungen.

Der damalige Polizeisprecher Adolf Wöss schilderte in „Oberösterreich heute“ am 11. Juni 2013: „Die Männer sind ins Obergeschoss gegangen, haben dort ein Pensionistenehepaar im Schlaf überrascht, mit einer Pistole und einem Messer bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert.“ Dabei blieb es nicht. Nachdem die Männer auch Goldbarren und Schmuck des Paares im Gesamtwert von 775.000 Euro geraubt hatten, sperrten sie die beiden in die Toilette.

Paar konnte sich nach zwei Stunden befreien

Das Paar konnte sich nach zwei Stunden befreien und die Polizei rufen. Drei Täter von damals sind bereits in Haft. Ein vierter Verdächtiger konnte in Irland ausgeforscht werden.

Die 73-Jährige und der 82-Jährige waren bei dem Prozess als Zeugen geladen und mussten fast zehn Jahre nach dem Überfall wieder einem der mutmaßlichen Räuber gegenübertreten. Ob die beiden die Goldbarren und den Schmuck jemals zurückbekommen haben, ist laut Gericht unklar.

Anklage wegen schweren Raubes und Freiheitsentziehung

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 38-Jährigen schweren Raub und Freiheitsentziehung zur Last gelegt. Er wurde von einem Zeugen belastet, der sich aktiv an die Polizei gewandt hatte. Der Mann erschien nicht vor Gericht, seine Aussage, von der er sich später wieder distanziert hatte, wurde beim Prozess verlesen.

Demnach habe ihm der Angeklagte selbst erzählt, dass er an diesem Raubüberfall beteiligt gewesen sei. „Das ist erlogen“, sagte der 38-Jährige dazu, er vermute, dass er nach einem Streit um ein Auto vor ein paar Jahren aus Rache in die Sache hineingezogen werden solle.

Handydaten spielten große Rolle

Eine große Rolle bei der Klärung des Falles hatte von Anfang an die Funkzellenauswertung, die nach dem Überfall durchgeführt wurde, gespielt: Dabei stießen die Analysten des LKA auf drei Wertkarten, die gleichzeitig gekauft worden waren, fortlaufende Nummern aufwiesen, zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts eingeloggt waren und nur untereinander telefonierten. Diese Tatsache führte schließlich zur rechtskräftigen Verurteilung zweier Männer.

Verurteilte Täter versichern, Angeklagten nicht zu kennen

Diese beiden Verurteilten wurden am Freitag aus der Strafhaft vorgeführt und als Zeugen befragt. Die zwei behaupten nach wie vor, zu Unrecht schuldig gesprochen worden zu sein. Den nun Angeklagten wollten sie nicht kennen, wie sie nach einem kurzen Blick versicherten. Auch der 38-Jährige gab an, er habe die Männer „nie im Leben“ gesehen. Allerdings ergab sich aus der Rufdatenauswertung, dass von seinem Handy im Sommer 2013 mit den Tätern telefoniert wurde. Die Gespräche habe er nicht geführt, aber er borge sein Handy oft her, meinte der Angeklagte.

Fünf Jahre Zusatzstrafe

Der Schöffensenat sprach den Mann am Freitag im Sinne der Anklage schuldig. Die Strafe von fünf Jahren ist eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung in Antwerpen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.