Rotwildkopf, der vor einem Haus in Grünau im Almtal aufgespießt wurde
Polizei OÖ
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Gericht

Anklage wegen abgetrennter Rotwildköpfe

Jener Mann, der am Dreikönigstag in Grünau im Almtal (Bezirk Gmunden) vor dem Haus des Obmanns der Jagdausschüsse abgetrennte Rotwildköpfe aufgespießt haben soll, muss sich wegen gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten.

Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Wels dem ORF Oberösterreich am Mittwoch. Der 57 Jahre alte Mann aus dem Bezirk Gmunden wird sich am 23. Februar vor dem Landesgericht Wels verantworten müssen. Ihm droht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Waffenverbot und Entzug des Jagdscheins möglich

Der 57-jährige Angeklagte ist selbst Jäger. Die Behörde hat darüber zu entscheiden, ob dem Mann der Jagdschein entzogen wird. Auch ein Waffenverbot könnte verhängt werden. In der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gmunden soll diese Entscheidung in den nächsten Tagen fallen.

Rotwildkopf, der vor einem Haus in Grünau im Almtal aufgespießt wurde
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Vor dem Grünauer Haus der Familie Stieglbauer standen sechs abgetrennte Rotwildköpfe

Verdächtiger hatte sich selbst gestellt

Der 57-Jährige hatte sich wenige Tage nach der Tat bei der Polizei gestellt. Er hielt dem Druck der Berichterstattung nicht stand. Der Jäger habe angegeben, dass er dem Obmann der beiden Grünauer Jagdausschüsse, dem Besitzer des Hauses, einen persönlichen Denkzettel verpassen wollte, so Michael Mitterhofer von der Polizei in Scharnstein. Er habe ihm nicht drohen wollen. Bei der Einvernahme habe der Verdächtige schon länger andauernde jagdliche und forstwirtschaftliche Meinungsverschiedenheiten als Motiv angegeben, sagte Mitterhofer im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich.