Mechaniker locht eine Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch Pickerl genannt
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Verkehr

Änderungen beim „Pickerl“ ab Februar

Auf die Autofahrer kommen in den nächsten Monaten einige Neuerungen zu. Ab Februar gibt es Änderungen beim sogenannten Pickerl, und ab Mai werden bei einer Pickerlüberprüfung auch Fahrleistungen und Verbrauchsdaten erfasst.

Das §57a-Gutachten erhält ab Februar ein neues, einheitliches Layout und zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Laut dem Autofahrerclub ÖAMTC bringt diese Neuerung Vorteile für den Konsumenten – vor allem mehr Sicherheit beim Kauf eines Gebrauchtwagens, weil so die Echtheit des Gutachtens leicht überprüft werden könne.

Fahrleistungen und Verbrauchsdaten werden erfasst

Ab dem 20. Mai gibt es dann eine weitere Neuerung beim Pickerl: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten erfasst werden – allerdings nur von Fahrzeugen, die ab Jänner 2021 neu zugelassen wurden. Erfasst werden laut ÖAMTC etwa die gefahrenen Kilometer oder der verbrauchte Treibstoff seit der Erstzulassung. Diese Daten seien wichtig für die Genehmigungsverfahren, denn häufig heiße es, die Autos würden im Alltag mehr Treibstoff verbrauchen als vom Hersteller angegeben.

ÖAMTC-Kritik an zentraler Datenbank

Diese Daten samt der Fahrzeug-Identifizierungsnummer werden an eine zentrale Datenbank des Umweltministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Der ÖAMTC sieht das kritisch, weil es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Eine Weigerung, diese Daten nicht auslesen zu lassen, habe allerdings keine Konsequenzen, heißt es vom Autofahrerclub.