Rodel oder Schlitten im Schnee
pixabay/grigiotitanio
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Chronik

Helmpflicht bis 15 auch beim Schlittenfahren

Auf den Skipisten sind sie mittlerweile ein gewohntes Bild, beim Schlittenfahren und auf Rodelstrecken dagegen selten: Die Helme. Gerade bei Kindern wäre der Helm aber Pflicht. Kommt es zu einem Unfall, können Eltern Probleme mit der Versicherung bekommen.

Schon zehn Stundenkilometer reichen, um bei einem Unfall mit dem Bob oder Schlitten schwere Kopfverletzungen davonzutragen, sagt Christian Kräutler vom Kuratorium für Verkehrssicherheit im ORF-Interview. Das habe in Versuchen gezeigt werden können und es bestätige sich Jahr für Jahr im Winter. Die aktuelle Rodelsaison ist erst vor Kurzem angelaufen, dennoch gab es bereits etliche schwere Rodelunfälle. Die Hauptgründe sind: Kinder, die vorne sitzen, kaum lenk- und bremsbare Rutschgeräte sowie der fehlende Helm.

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ORF Oberösterreich
Manche Bobs und Rutschgeräte sind kaum steuerbar.

Häufig Selbstüberschätzung

Der Mix aus falscher Ausrüstung und maßloser Selbstüberschätzung führe schnell zu schweren Verletzungen, meint auch die aus Bad Goisern stammende Welt- und Europameisterin im Naturbahnrodeln, Tina Unterberger. Der Kopf müsse beim Rodeln unbedingt geschützt werden. Steigt die Geschwindigkeit um 10 km/h, steige das Verletzungsrisiko um das Neunfache, verweist Unterberger auf entsprechende Studien.

Ein Skihelm und eine passende Brille für gute Sicht könnten die Gefahr verletzt zu werden um ein Vielfaches reduzieren. Wichtig seien auch gute Handschuhe und Schuhe mit ausreichend Profil, zum Lenken und Bremsen. Ein häufiger Fehler sei laut Unterberger, das Kind vorne auf den Schlitten zu setzen. Dass es dort sicherer sei, weil man es besser im Blick habe und im Ernstfall besser beschütze könne, sei ein Irrtum. Denn bei einem Unfall oder Aufprall sei die Knautschzone das Kind.

Rodelprofi Tina Unterberger
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Rodelprofi Tina Unterberger aus Bad Goisern

Unfallkosten könnten Selbstkosten werden

Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen im Rahmen der Wintersportausübung einen Helm tragen. Dafür sorgen müssen Erwachsene. Bei einem Verstoß könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen, zum Beispiel dass die Unfall- und Folgekosten nicht übernommen werden. Dabei seien schwere Verletzungen keine Seltenheit, auch Wirbelsäulen und Beckenverletzungen kommen immer wieder vor, sagt Robert Pehn, Unfallchirurg im Krankenhaus Kirchdorf.

Helmpflicht beim Rodeln

Für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht beim Rodeln. Angesichts der schweren Verletzungen, die bei Rodelunfällen immer wieder auftreten, könnte eine allgemeine Helmpflicht sinnvoll sein.