Die angeklagten Eltern im Prozess
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Chronik

Knochenbrüche bei Baby – Mutter verurteilt

Weil sie ihrem erst wenige Wochen alten Sohn schwerste Verletzungen zugefügt haben sollen, musste sich ein Elternpaar vor dem Landesgericht Linz verantworten. Der Prozess endete nun – nicht rechtskräftig – mit einem Urteil für die Mutter und einem Freispruch für den Vater.

Zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro wurde die 27-jährige Mutter aus Oberösterreich verurteilt. Für ihren 25-jährigen, aus Bangladesch stammenden, Ehemann gab es einen Freispruch im Zweifel. Angeklagt waren die beiden wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Verurteilt wurde die Frau dann schlussendlich aber wegen Quälens einer unmündigen, wehrlosen Person.

Ärztin erstattete 2020 Anzeige

Ins Rollen kam der Fall, als die Eltern das Kind im Mai 2020 mit einem gebrochenen Oberschenkel nach Linz ins Krankenhaus gebracht hatten. Daraufhin erstattete eine Ärztin Anzeige. Bei der Untersuchung wurden mehrere Knochenbrüche entdeckt – von den Rippen über die Arme bis zu einer Schädelfraktur. Laut einer mobilen Kinderkrankenschwester, die längere Zeit regelmäßig Besuche absolvierte, sei die Mutter zwar bemüht, aber bei alltäglichen Dingen schnell überfordert gewesen. Vom Martyrium des Babys habe sie nichts bemerkt.

Gerichtsmediziner: „Direkte, massive Gewalteinwirkung“

Als einzige Erklärung für die schweren Verletzungen nannte der Gerichtsmediziner in einem ersten Prozess „direkte, massive Gewalteinwirkung“. Eine absichtlich schwere Körperverletzung stritten die Angeklagten vor dem Schöffengericht entschieden ab.

Eine Antwort auf die Frage, wie der Säugling zu den Verletzungen gekommen sei, konnten sie jedoch auch nicht geben. Es „ist nichts passiert“, versicherte die Frau. Sie habe ihren Sohn weder fest angepackt, noch geschüttelt. Nachdem allerdings laut ihren eigenen Angaben nur sie gemeinsam mit dem Ehemann auf ihren Sohn aufgepasst hätten, sei der einzige Schluss, dass sie auch für die schweren Blessuren verantwortlich seien, meinte der Staatsanwalt.

Kind bei Pflegefamilie

Die Mutter beteuerte jedoch, sie und ihr Mann hätten sich „immer gut um das Kind gekümmert“. Überfordert bei den alltäglichen Dingen, wie in einem Gutachten festgehalten, seien sie aber nicht gewesen. Das Kind lebt jetzt in einer Pflegefamilie.