Ein Teil dieser Tiere ist bereits verendet. Für das noch vorhandenen Geflügel wird von der Bezirkshauptmannschaft die schmerzfreie Tötung angeordnet. Rund um den Betrieb wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um Ausbrüche der Krankheit auch in anderen Betrieben rasch zu erkennen und eine weitere Übertragung zu verhindern. Innerhalb einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.
Stallpflicht seit 10. Jänner
Seit Dienstag, 10. Jänner, gilt wegen des neuerlichen Ausbruchs der Geflügelpest in Europa in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko eine Stallpflicht. Die Vogelgrippe stelle „für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.