Amoklauf Leonding
laumat.at/Christian Schürrer
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Chronik

U-Haft nach Amokfahrt verhängt

Nach einer mutmaßlichen Messerattacke auf seine 42-jährige Frau und einer Amokfahrt durch Linz befindet sich der 41-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Das Landesgericht Linz verhängte diese am Donnerstag.

Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Linz die Untersuchungshaft für den Iraker beantragt, am Donnerstag wurde sie durch das Landesgericht verhängt. Die Ermittlungen gegen den Mann seien am Laufen, hieß es von der Anklagebehörde. Unter anderem werde in drei Fällen wegen Mordversuchs ermittelt.

Ehefrau und zwei Polizisten verletzt

Am Montag in der Früh soll der Verdächtige im Linzer Stadtteil Kleinmünchen mit einem Messer auf seine 42-jährige Frau eingestochen haben. Die elfjährige Tochter der Rumänin dürfte mit ihrem Eingreifen das Leben der Mutter gerettet haben. Auf seiner Flucht vor der Polizei, die mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften nach ihm fahndete, soll der mutmaßliche Täter eine 21-jährige Polizistin und einen 26-jährigen Polizisten schwer verletzt haben.

U-Haft nach Amokfahrt beantragt

Nach dem Amoklauf im oberösterreichischen Leonding ist am Mittwoch für den mutmaßlichen Täter Untersuchungshaft beantragt worden. Laut ORF-Recherchen hätte der Mann schon vor Jahren ausgewiesen werden sollen. Die Polizei arbeitet den Fall unterdessen gemeinsam mit Augenzeugen weiter auf.

FPÖ und ÖVP: Kein Aufenthalt für Straftäter

Menschen mit Migrationshintergrund, die sich um Bleiberecht in Österreich bemühen, sollten bei strafrechtlichen Verurteilungen das Antragsrecht verlieren, forderte Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bezugnehmend auf den mutmaßlichen Täter neuerlich. Dieser hatte aufgrund seiner Ehe mit einer EU-Bürgerin – das Opfer der Messerattacke ist Rumänin – einen Aufenthaltstitel. Eine grundlegende Reform des Fremdenrechts fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr auch die FPÖ. Für FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr ist ein Aufenthaltsrecht verwirkt, wenn Fremde gegen grundlegende Pfeiler der Rechtsordnung verstoßen.