Zwar gilt die strenge Stallpflicht erst für Betriebe, die mehr als 50 Tiere halten, aber auch wer privat nur wenige Hühner im Garten hält, kann nicht weitermachen wie bisher. Auch für kleine Ställe gelten jetzt Schutzmaßnahmen. Sie müssen für eine Überdachung und ein Netz über dem Auslauf sorgen. Die Hühner dürfen draußen auch nicht mehr gefüttert oder getränkt werden, erklärt Martin Mayringer von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.
Kontakt mit Wildvögeln verhindern
Laut ihm müsse man als Geflügelbesitzer verhindern, dass die eigenen Tiere mit Wildvögeln in Kontakt treten können. Nur so gebe es keinen Krankheitsaustausch.
Jede Hühnerhaltung muss gemeldet werden
Damit Schutzmaßnahmen besser greifen können, muss jede Geflügelhaltung bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Veterinärinformationssytem gemeldet werden, auch wenn es nur wenige Tiere sind. Laut Mayringer haben Vogelgrippe-Fälle in Oberösterreich bisher vorwiegend kleine Ställe betroffen, die von der absoluten Stallpflicht ausgenommen sind.