Mitte Dezember beschloss die Stadt Wels das Unterstützungspaket in der Höhe von 2,3 Millionen Euro. Zum Beispiel übernimmt die Stadt in bestimmten Fällen die Elternbeiträge der Kinderbetreuung für zwei Monate oder auch die Kosten mobiler Pflege für einen Monat. Auch wird Unterstützung in Form der Wels Card ausbezahlt – diese gilt unter anderem in Sozialmärkten und beim städtischen Energieversorger eww.
Wer anspruchsberechtigt ist
Eine Förderung erhält, wer allein weniger als 1.800 Euro Nettoeinkommen im Monat hat. Für Paare liegt die Grenze bei 2.600 Euro netto. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 120 Euro. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger. Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat, muss seit einer bestimmten Zeit in Wels leben. Für Drittstaatenangehörige beispielsweise gilt eine Frist von zehn Jahren.