Chronik

Neuerungen im Konsumentenschutz

Im kommenden Jahr wird vieles neu, manches teurer und einiges verbessert. Egal ob Zuschüsse, Richtlinien oder Vorgaben: 2023 bringt aus Sicht des Konsumentenschutzes wieder wichtige Anpassungen.

Die hohen Energiekosten werden kommendes Jahr durch einige Zuschüsse abgefedert. Während die Strompreisbremse schon seit Dezember greift, gibt es ab Jänner zusätzlich noch einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro im Jahr. Beantragen können ihn Niedrigverdienende.

Klimabonus wird wieder ausgezahlt

Auch für hohe Heizkosten gibt es ab 2023 einen Zuschuss, der im Jahr zwischen 200 und 400 Euro pro Haushalt bringen kann. Zudem wird es den Klimabonus 2023 noch einmal geben. Bis zu 200 Euro werden ab Oktober wieder ausgezahlt.

Kredite künftig unabhängig vom Alter

Was Geld von der Bank betrifft, gilt ab April eine Neuerung für ältere Menschen: Kredite werden künftig unabhängig vom Alter vergeben. Wer Sicherheiten vorweisen kann, kann dann auch im hohen Alter noch Geld aufnehmen.

NoVA-Erhöhung und QR-Code für das Pickerl

Für Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es ebenso Neuerungen: Die Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA wird ab 1.1. erhöht, ebenso die motorbezogene Versicherungssteuer für leistungsstarke Autos. Ab Februar bekommt das Pickerl, also die 57a-Begutachtung, zusätzlich einen QR-Code – dann kann das Pickerl auch elektronisch abgerufen werden.