Wirtschaft

Arbeitsweg länger als Arbeitszeit: Beschäftigung unzumutbar

Für einen alleinerziehenden Familienvater von drei Kindern, der für eine Teilzeitstelle täglich länger pendeln hätte sollen, als seine Arbeitszeit gedauert hätte, hat die Arbeiterkammer (AK) OÖ die Aufhebung der Sperre des AMS-Bezugs erstritten.

Die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei über der täglichen Arbeitszeit gelegen und somit der Arbeitsweg unzumutbar gewesen. Dem Mann war es auch nicht möglich, einen privaten Wagen zu nutzen, berichtete die AK.

AMS sperrte Notstandshilfebezug für sechs Wochen

Der alleinerziehende Vater von drei minderjährigen Kindern bezog Notstandshilfe. Das AMS bot ihm eine Teilzeitstelle als Reinigungskraft an, berichtete die AK Oberösterreich am Freitag. Da der Mann jeden Tag länger als seine tägliche Arbeitszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln hätte müssen und ihm daher Fahrzeit und Arbeitszeit in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander zu stehen schienen, bewarb er sich aber nicht auf das Angebot. Das AMS sah darin eine Weigerung, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, verwies auf das Auto des Mannes und sperrte ihm sechs Wochen den Notstandshilfebezug.

Kosten für Reparatur des Autos unzumutbar

Die AK Oberösterreich legte erfolgreich Beschwerde gegen die vom AMS erlassene Sperre ein. Der Mann hätte sein privates Auto nicht benutzen können, weil es einer teuren Reparatur bedarf. In Anbetracht der geringen Höhe an Notstandshilfe und der familiären Situation wären die Kosten dafür ein unzumutbarer finanzieller Aufwand.

„Sperren beim AMS-Bezug kein Einzelfall“

Aufgrund der massiv steigenden Lebenshaltungskosten habe das Thema AMS-Bezugssperren aktuelle Brisanz. „Ungerechtfertigte und vorschnelle Sperren beim AMS-Bezug sind leider kein Einzelfall“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Wer sich gegen eine Sanktion wehrt, habe gute Chancen: jedem Dritten werde Recht gegeben.