Feuerwerk beim Urfahranermarkt
Christoph Muehlboeck
Christoph Muehlboeck
Chronik

Erste Hilfe bei Feuerwerksunfällen

Unfälle mit Feuerwerkskörpern enden oft mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Bei Verbrennungen und Hörschäden, aber auch bei Augenverletzungen, abgetrennten Fingern oder einem Knalltrauma zählt vor allem die richtige Erste Hilfe, so das Rote Kreuz.

Bei Verbrennungen gehören die betroffenen Stellen ausgiebig mit Wasser gekühlt. Ist der verletzten Person kalt, sollte die Kühlung gestoppt werden. Danach sollte die Verbrennung mit einer sterilen Wundauflage abgedeckt und mit Mullbinden locker fixiert werden. Bei großflächigen Verbrennungen sollte die Rettung unter 144 gerufen werden. Gleiches gilt bei größeren Fremdkörpern im Auge, so der oberösterreichische Rotkreuz-Präsident Walter Aichinger: „Entfernen Sie diese auf keinen Fall selbst, rufen Sie sofort den Notruf.“ Kleinere Partikel gehören vorsichtig mit Wasser ausgespült.

Blutungen mit direktem Druck stillen

Ein weiterer Fall für die Rettung seien abgetrennte Finger. Bis zum Eintreffen der Sanitäterinnen und Sanitäter sollte die Blutung durch direkten Druck auf die Wunden mit keimfreien Wundauflagen gestoppt werden. Abgetrennte Körperteile seien wie jede andere Wunde zu behandeln. Der abgetrennte Finger gehört in keimfreies Verbandsmaterial gewickelt und danach in einem Plastiksackerl oder einer Rettungsdecke aufbewahrt. Wichtig: Abgetrennte Gliedmaßen sollten nicht mit Eis oder Wasser in Berührung kommen.

Mitarbeiter des Roten Kreuzes in Uniform vor Rettungsauto
Rotes Kreuz Salzburg

Knalltrauma: Schmerzen im Ohr

Rund 1.000 Menschen würden jährlich Hörschäden durch Böller erleiden. Anzeichen für ein Knalltrauma seien plötzliches schlechteres Hören oder Schmerzen im Ohr. In diesem Fall sollte man ins Ruhige gehen und einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

Zu Silvester verstärkt im Einsatz

Das Rote Kreuz Oberösterreich ist in der Silvesternacht mit 120 Rettungsautos und rund 280 Rettungs- und Notfallsanitätern im Einsatz. Zusätzlich sind in Oberösterreich 18 Notarztfahrzeuge mit jeweils 18 Notfallsanitätern und Notärztinnen besetzt.

Warnung vor illegaler Pyrotechnik

Viele Unfälle passieren mit illegalen Feuerwerkskörpern. Die bekannten „Schweizer Kracher“ oder „Piraten“ sind in Österreich verboten, so Günther Schwabegger von der Brandverhütungsstelle Oberösterreich. Er rät, nur Pyrotechnik mit deutscher Gebrauchsanweisung zu kaufen. Eine zu kurze oder zu lange Zündschnur könne etwa zu Verletzungen beim Abschießen führen, so Schwabegger.