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Gericht

Demo-Spruch als Zeile aus NS-Gedicht

Zwei Teilnehmer einer Kundgebung gegen „Impfzwang“ in Mondsee müssen die vom Bezirk Vöcklabruck verhängte Geldstrafe wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zahlen. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen.

Die Beschwerdeführer hatten bei der Kundgebung Anfang März ein Transparent mit der Aufschrift „Noch sitzt Ihr da oben …“ hoch gehalten. Es handelt sich bei der Textzeile um den Anfang der vierten Strophe des Gedichtes „Anklage“ der NS-Autorin Renate Schütte. Die beiden Demonstranten, die sich laut Landesverwaltungsgericht (LVwG) „zumindest im Dunstkreis der identitären Bewegung“ aufhalten würden, erklärten, der Spruch sei eine Kritik an der Bundesregierung zu den Corona-Maßnahmen gewesen.

Ideologischer Code

Doch das sahen die Behörden anders: „Wenn auch der reine Wortlaut dieser Textzeile für sich noch keine unmittelbare Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie aufweist“, könne diese „als Transportmittel für diese Ideologie fungieren, also mit einer Art ideologischem ‚Code‘ aufgeladen werden“, begründete das Gericht die Rechtmäßigkeit der Geldstrafe. Das Gedicht werde seit einigen Jahren im rechtsextremen Umfeld verwendet und in einschlägigen Medien verbreitet.

Strafverfahren ist eingestellt

Zwar sei ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gegen die beiden Demonstranten eingestellt worden, aber das Verwaltungsstrafrecht reiche weiter. So könne bereits ein Verhalten geahndet werden, das den Eindruck erwecke, es werde Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes betrieben.

„Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, alle Spuren des Nationalsozialismus in Österreich zu entfernen und grundsätzliche Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern“, argumentierte das LVwG, warum es die Beschwerde abwies. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist zulässig.