Wer nicht bereit ist, Deutsch zu lernen und sich Arbeit zu suchen, soll ab dem kommenden Jahr weniger Sozialhilfe bekommen. Im Sozialhilfegesetz ist bei der sogenannten Bemühungspflicht noch einmal nachgeschärft worden. Der Landtag hat die Neuerungen diese Woche abgesegnet.
Kürzung um zehn, 20 und schließlich 50 Prozent
Sie treffen in erster Linie Sozialhilfe-Empfänger mit Migrationshintergrund. Sie müssen beweisen, dass sie zur Integration beitragen. Ist das nicht der Fall, wird künftig nicht mehr ermahnt – die Sozialhilfe wird dann sofort gekürzt. Erst um zehn Prozent, dann um 20 und schließlich um 50 Prozent. Beurteilt wird jeweils im Einzelfall, ob sie sich um Spracherwerb und Arbeit bemühen.
Sozialhilfe für Frauen in Not wird verbessert
Während es für Migrantinnen und Migranten damit schwieriger wird, wird der Zugang zur Sozialhilfe für Frauen in Not und Wohnungslose verbessert. Frauen in Frauenhäusern haben künftig Anspruch auf die volle Sozialhilfe.