Im Falle von „extremen Rasens“ könnte das Auto künftig sogar an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Lesen Sie mehr in „Extremen Rasern“ wird Auto abgenommen (news.ORF.at).
ARBÖ: Unklarheiten bei Leihautos
Der Autofahrerclub ARBÖ begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, kritisiert aber auch etwa die Unverhältnismäßigkeit. Schließlich werde jemand, dem ein 100.000 Euro Auto abgenommen wird, härter bestraft, als jemand der ein wesentlich günstigeres Auto hergeben muss. Was ist, wenn ein verliehenes Auto plötzlich weg ist oder wie sieht es bei Leih- und Leasingfahrzeugen aus, stellt der ARBÖ weitere Fragen.
ÖAMTC: Gerichte sollten entscheiden
Ähnlich der ÖAMTC. Die Idee an sich werde unterstützt. Dennoch sei es auch ein starker Eigentumseingriff, weil es um hohe Vermögenswerte gehe. Entscheiden sollten die Gerichte. Der Veräußerungserlös, der die Strafdrohung übersteigt, sei zudem an den Besitzer zurückzuzahlen. Betrage etwa der Autowert 70.000 Euro und die Strafe 30.000, müssten die 40.000 Euro wieder an den Besitzer gehen. So werde es auch in der Schweiz oder in Deutschland gehandhabt.
Weniger tödliche Unfälle
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit bewertet die Pläne sehr positiv. Die Zahl der getöteten Menschen würde damit zurückgehen, heißt es. Das hätte sich etwa in der Schweiz gezeigt. Und auch der Verkehrsclub Österreich befürwortet die Pläne. Erst im September sei in Wien eine Frau durch Raserei getötet worden. Die Einnahmen aus den Versteigerungen beschlagnahmter Autos sollten zur Finanzierung von Discobussen oder Sammeltaxis zweckgewidmet werden.