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Gericht

Hundehalteverbot für Tierquäler

Ein Hundehalteverbot, das von der Bezirkshauptmannschaft über zwei Hundebesitzer verhängt worden war, wurde vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Dies, obwohl die beiden zuvor in einem Gerichtsverfahren wegen Tierquälerei straffrei ausgingen.

Ein Video eines Passanten war Auslöser dafür, dass der Fall die Behörden beschäftigte: Es zeigte, wie die Hundehalterin und ihr Lebensgefährte auf die eigene Hündin eintraten, während diese am Boden festgehalten wurde. Die beiden mussten sich deshalb wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten – dort wurde das Verfahren im Zuge einer Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren allerdings eingestellt.

Richtersenat stufte Verhalten als besonders brutal ein

Trotzdem verhängte die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ein Hundehalteverbot über die beiden. Das Pärchen erhob dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht – blitzte damit aber ab: Denn der Richtersenat stufte das Verhalten der beiden als besonders brutal ein. Es lasse darauf schließen, dass das Grundverständnis für Hunde fehle.

Besitzer brachten verletzten Hund nicht zu Tierarzt

Weil das Pärchen mit seinem verletzten Hund auch keinen Tierarzt aufgesucht hatte, ortete das Landesverwaltungsgericht auch ein Desinteresse am Tierwohl. Ein dauerhaftes Hundehalteverbot ist aus Sicht des Gerichts daher angemessen und erforderlich.