Ihre Strafunmündigkeit könnte auch der Grund sein, warum sie bei dem Einbruch in die Selbstbedienungsbox in Feldkirchen an der Donau demonstrativ in die Überwachungskamera gelacht haben.
Die beiden leben einer Linzer Betreuungseinrichtung und wissen offenbar auch, dass sie wegen ihres Alters aktuell nicht bestraft werden können. Einer der beiden wird aber noch heuer im Dezember 14 Jahre alt, der andere im Herbst kommenden Jahres.
Spätere Folgen durchaus möglich
Begehen die beiden dann wieder neue Straftaten, können bisherige Anzeigen durchaus eine Rolle spielen – etwa, wenn es um die Verhängung von Untersuchungshaft geht. Dabei wird vorher abgeschätzt, ob sie wieder etwas anstellen könnten. Außerdem könnten sie mit ihrem kriminellen Vorleben in späteren Verfahren die Chance auf eine außergerichtliche Einigung verwirken.
Die FPÖ in Oberösterreich möchte nach den Delikten der beiden 13-jährigen das Jugendstrafrecht ändern. Auch mit 13 solle man strafmündig sein, wenn man vorsätzlich und bewusst kriminell handelt. Die Blauen wollen diese Forderung am Donnerstag auch im Justizausschuss des Parlaments einbringen.