Bei rund 40 Prozent des untersuchten Spielzeuges findet die AGES etwas zu beanstanden, etwa leicht lösbare Kleinteile, zu laute Spielzeuge oder verbotene Materialien.
Spielsachen und Kinderkostüme dürfen auch nicht leicht entflammbar sein.
Hohe Beanstandungsquoten bei Billigspielzeug
Ein weiterer Beanstandungsgrund ist der Einsatz verbotener Weichmacher, die oft in den Köpfen von Spielzeugpuppen oder aufblasbarem Wasserspielzeug enthalten sind. Besondere Vorsicht ist beim Kauf von Billigspielzeug auf Jahrmärkten, Messen und Kirtagen geboten. Hier gab es in der Vergangenheit oft hohe Beanstandungsquoten.
Der für Konsumentenschutz zuständige Landesrat Stefan Kaineder von der Grünen rät daher, beim Spielzeugkauf Qualitätsbewusstsein und Sorgfalt walten zu lassen.