Lenkrad verschwommen, Alkolenker
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Verkehr

Alkohol am Steuer nach wie vor unterschätzt

Am Wochenende sperren die ersten Christkindlmärkte auf. Verkehrsexperten warnen davor, den Alkoholgehalt von Punsch und Glühwein zu unterschätzen. Der ÖAMTC räumt jetzt mit diversen Mythen rund um das Thema Alkohol im Straßenverkehr auf.

„Wenn ich weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut habe, darf ich auf jeden Fall ein Kraftfahrzeug lenken.“ Das stimmt nicht – so der ÖAMTC, denn wer übermüdet ist oder unter Medikamenteneinfluss fährt kann schon bei deutlich niedrigerem Alkoholgehalt fahruntüchtig sein.

Alkoholkontrolle und Schlangenlinien

„Eine Alkoholkontrolle ist nur erlaubt, wenn ich Schlangenlinien fahre.“ Auch ein Irrtum: Die Atemluft von Personen darf jederzeit kontrolliert werden – und das nicht erst beim Lenken, sondern schon beim Versuch das Fahrzeug zu starten. Und: Wer vor so einer Kontrolle noch schnell einen Schluck Wasser trinkt, verstößt gegen das Gesetz, was zur Folge hat, dass der höchste Alkoholisierungsgrad angenommen wird – mit allen Rechtsfolgen.

Versicherungen können Geld zurückfordern

„Auch wenn ich alkoholisiert einen Unfall verursache, zahlt den Schaden die Versicherung.“ Das stimmt zwar, aber die Haftpflichtversicherungen können bis zu 11.000 Euro von den Versicherungsnehmern zurückfordern. Kasko- und Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Unfällen durch Alkoholeinfluss überhaupt nichts. Bei all diesen Punkten handelt es sich um Extremfälle, die allerdings gesetzlich gültig sind.