Unter 14 Jahren sind junge Menschen in Österreich nicht strafbar, da sie das „Unerlaubte einer Handlung“ nicht einsehen können, wie es heißt. Sie können weder angezeigt, noch verurteilt oder zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden.
Sozialpädagogische Maßnahmen statt Strafen
Soll also das Alter für die Strafmündigkeit gesenkt werden? Alois Birklbauer, Leiter am Institut für Strafrecht an der Kepleruni, sieht das kritisch: „In der Schweiz ist die Strafmündigkeit mit zehn Jahren gegeben, dort sieht das Konzept aber ganz anders aus. Dort ist die Reaktion nicht Strafe, sondern sozialpädagogische Maßnahmen. Diese Konzepte haben wir in Österreich nicht.“
„Perspektiven wären das effizienteste Instrument“
Das effizienteste Instrument wäre, den jungen Menschen Perspektiven durch gute Bildungs- oder Integrationspolitik zu geben, so Birklbauer. Das wäre durch sozialpädagogische Maßnahmen, Sozialarbeit oder Streetwork möglich. Um die Leute dort aufzusuchen, wo sie zuhause sind, sie ernst zu nehmen und mit ihnen zu arbeiten und nicht wegzusperren, so Birklbauer.