Zelte in Thalham
APA/Neumayr/MMV
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Politik

Zelte in St. Georgen werden geräumt

Die umstrittenen Flüchtlingszelte in St. Georgen im Attergau (Bezirk Vöcklabruck) werden geräumt. Wie berichtet hat Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP) einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Die Flüchtlinge werden in Landesquartiere gebracht.

130 Flüchtlinge werden in den kommenden Tagen in Landesquartiere gebracht, bestätigte die zuständige Flüchtlingsagentur im Innenministerium gegenüber dem ORF Oberösterreich.

Baupolizeiliche Überprüfung für Freitag angekündigt

Ob sich das bis zum vom Bürgermeister am Mittwoch festgesetzten Termin mit Freitag ausgeht, ist fraglich. Die Agentur meint, es werde womöglich eine Übergangslösung brauchen. Davon hält Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP) nichts, wie er Mittwochvormittag gegenüber dem ORF Oberösterreich sagte: „Ich habe heute der Lagerleitung bereits mitgeteilt, dass ich am Freitag um 10.00 Uhr eine baupolizeiliche Überprüfung machen werde, wie der Status ist.“ Sollten sich dann noch Flüchtlinge in den Zelten befinden, wird es eine baupolizeiliche Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft geben. Die Zelte müssen dann bis Montag abgerissen sein, so der Bürgermeister.

„Einzelne Plätze werden in Oberösterreich aufgefüllt“

Aus dem Büro von Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer von der ÖVP hieß es Mittwochfrüh, dass die Flüchtlinge von St. Georgen nach und nach in freien Quartieren untergebracht werden, es sind einzelne Plätze, die im ganzen Bundesland aufgefüllt werden. Wöchentlich übernehme man um die 100 Flüchtlinge, heißt es. Bei einem Asylgipfel mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) soll die Lage mit den Landeshauptleuten besprochen werden.

„Bescheid wird trotzdem beeinsprucht“

„Den Bescheid werden wir trotzdem beeinspruchen“, kündigte ein Sprecher der BBU an. Bürgermeister Aigner hatte einen baupolizeilichen Maßnahmenbescheid ausgestellt, laut dem die Zelte binnen drei Tagen zu räumen und binnen sieben Tagen abzubauen seien. Ein Sachverständigengutachten habe ihn auf die Gefahren der Unterbringung in Zelten aufmerksam gemacht. Einem Einspruch gegen den Bescheid wäre keine aufschiebende Wirkung zugekommen. Die BBU hatte daraufhin die Obdachlosigkeit der Flüchtlinge in den Raum gestellt.