Landesgericht Linz, Bezirksgericht Linz
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Chronik

Haftstrafe für Ex-Politiker wegen Erpressung

Ein ehemaliger oberösterreichischer SPÖ-Stadtrat ist am Mittwoch im Linzer Landesgericht wegen schwerer Erpressung und Besitzes von Kinderpornos zu 14 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte – bis zu Beginn der Ermittlungen im Juni 2021 mit gut bezahltem Job, politisch aktiv und 21 Jahre ehrenamtlich als Schwimmtrainer tätig – konnte der Richterin keine endgültige Erklärung für sein offenkundig kriminelles Handeln geben. Er wisse, dass es mehr als „eine dumme Aktion“ gewesen sei, sich als minderjährige „Nicole“ im Internet auszugeben. 89 Kontakte hatte er so zu Männern aufgebaut. Elf der Opfer sind dem Gericht namentlich bekannt.

Angeklagter erpresste Männer mit Nacktfotos

Von allen verlangte er mit seiner Fake-Identität Nacktfotos, mit denen die Männer schließlich erpresst wurden. Bei der Auswertung der Datenträger fanden die Ermittler auch 14 Kinderpornos, mit denen der Angeklagte aber nicht handelte. Von 2019 bis 2021 hatte der Angeklagte mit den Intim-Chats nachweislich 145 Gutscheine erpresst. Von den insgesamt knapp 15.000 Euro löste der Mann Coupons von gut 11.500 Euro ein.

Anzeige eines Erpressungsopfers brachte Fall ins Rollen

Aufgeflogen war die Erpressung, weil sich im Sommer des Vorjahres ein Opfer bei der Polizei gemeldet hatte. Kurze Zeit nach Bekanntwerden der Vorwürfe legte der Beschuldigte seine politischen Funktionen zurück und trat aus der Partei aus.

Motiv für Taten weiter unklar

Inzwischen habe er den Geschädigten 5.500 Euro zurückgezahlt, unterstrich der Verteidiger die Reumütigkeit seines Mandanten. Er befinde sich in psychologischer Behandlung und arbeite „alles auf“, wie der Angeklagte selber meinte. Ein wirkliches Motiv für seine Tat habe er bisher noch nicht finden können, außer vielleicht, dass er nach der Geburt seines Kindes daheim „nicht mehr so wichtig war“, nannte er einen Erklärungsansatz.

Mehrere Milderungsgründe: Nur bedingte Haft

Trotz der „enormen kriminellen Energie“ des 45-Jährigen stellte auch die Staatsanwältin fest: „Er versucht echt, bei sich die Ursache zu finden.“ Die Richterin wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten, dessen zum Teil geleistete Schadenswiedergutmachung und die Reumütigkeit als strafmildernd. So kam er mit einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a zehn Euro und 14 Monaten bedingter Haft davon. Der Strafrahmen hätte bis zu zehn Jahren Gefängnis gereicht. Das Urteil ist rechtskräftig.