Reifen-Stapel
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Chronik

Situative Winterreifenpflicht tritt in Kraft

Alle Jahre wieder: Am 1. November tritt die so genannte „situative Winterreifenpflicht“ in Kraft. Und alle Jahre wieder fragen sich viele: Was bedeutet das konkret? Der ÖAMTC klärt, wann genau sie gilt. Bei Nichteinhaltung ist mit hohen Strafen zu rechnen.

Eines vorweg: Die Autofahrerclubs empfehlen auf Nummer sicher zu gehen und die Winterreifen jedenfalls zu montieren. Die Winterreifenpflicht gilt ab 1. November, wenn die Fahrverhältnisse winterlich sind.

Schnee, Eis und Matsch

In welchen Situationen das sein kann, schildert Corinna Hotz vom ÖAMTC: „Das heißt vor allem bei Schnee, Eis und Matsch. Aber es kommt auch darauf an, wo man wohnt und fährt.“ Die Fahrbahn kann schon ab vier Grad eisig werden, bei Nebel etwa. Und schon ab sechs Grad haben Winterreifen besseren Grip als Sommerreifen, heißt es vom ARBÖ.

Wer die Winterreifenpflicht nicht erfüllt, muss mit Strafen rechnen. Laut Gesetz sogar mit bis zu mehreren tausend Euro. In der Praxis liegen die Strafen meist bei einigen hundert Euro.

Versicherung könnte aussteigen

„Wenn man zum Unfallzeitpunkt Sommerreifen hatte, könnte die Versicherung nicht greifen. Zumindest wenn der Unfall eventuell mit Winterreifen verhindert werden hätte können“, so Hotz. Eine Vollkaskoversicherung zahlt womöglich den Schaden nicht und die Haftpflicht könnte auch aussteigen.