Die Tat ereignete sich am 28. Oktober des Vorjahres im gemeinsamen Haus des Paares in Grieskirchen. Der damals 35-Jährige flüchtete nach dem Mordversuch zu den Nachbarn und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
„Glasklarer Tötungsversuch“
Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einem „glasklaren Tötungsversuch“. Er beschrieb die Beziehung des Paares als toxisch und die Angeklagte als empathielos. Die Verteidigerin wies dagegen auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten und ihre von Gewalt geprägten Beziehungen hin. Für sie war klar, dass die 31-Jährige ihren ehemaligen Partner nicht töten wollte. Sie habe ihn ja nicht verlieren wollen.
Bei Kindern entschuldigt
Mit einem Alkoholisierungsgrad von 1,64 Promille sei die Frau in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Sie habe ihre Strafe mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern schon erhalten, so die Verteidigerin. Die Angeklagte entschuldigte sich „vor allem bei meinen Kindern“ und ihrem Ex-Partner.
Bei der Verhandlung in Wels stimmten die Geschworenen der Anklage des versuchten Mordes zu und sahen es auch als erwiesen an, dass die 31-Jährige das Opfer, ihren damaligen 35-jährigen Partner zu einer Falschaussage angestiftet habe.