Obwohl er bereits wegen früherer Vergehen gegen das Waffen- und das Verbotsgesetz eine Haftstrafe absitzen muss, soll der Angeklagte von der Zelle aus weitere Verbrechen begangen haben, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Bei seiner Verurteilung vor zweieinhalb Jahren gab sich der damals 35-Jährige einsichtig und wollte nicht mehr Teil der rechten Szene sein. Immerhin war das damals seine fünfte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.
In der Zelle Waffendeals abgewickelt
In einer Berufungsverhandlung wurde das damalige Urteil gegen den Chef des Neonazi-Netzwerks „Objekt 21“ sogar von fünf auf sieben Jahre erhöht. Viel Eindruck dürfte das auf den Mann aber nicht gemacht haben. Die Anklage wirft ihm nämlich vor, während seiner Haftzeit wieder gegen das Waffen- und das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. So soll er aus der Zelle heraus mit dem Handy Waffendeals eingefädelt haben.
Schwester ebenfalls vor Gericht
Die Schwester des Angeklagten soll daraufhin auf einem Friedhof ein Maschinengewehr an einen verdeckten Ermittler übergeben haben. Die Schwester muss sich jetzt ebenfalls vor Gericht verantworten. Ihr 38-jähriger Bruder wollte laut Staatsanwaltschaft auch NS-Devotionalien verkaufen und er soll auch in WhatsApp-Nachrichten den Holocaust geleugnet haben.