Einige Kundinnen und Kunden sowie Verbraucherschutzvereine sind gerichtlich gegen einen Stromvertrag mit Preisgarantie, der vom Anbieter frühzeitig gekündigt worden ist, vorgegangen. Mit unterschiedlichen Ergebnissen. So urteilte bereits im Juni das Bezirksgericht Dornbirn, dass Max-Energy-Kundinnen und -kunden Schadensersatz zustehe. Das Bezirksgericht Perg entschied hingegen, dass der Stromanbieter trotz Preisgarantie vorzeitig kündigen dürfe.
Anwalt rät gegen Stromanbieter vorzugehen
Am Bezirksgericht Haag hat der Anwalt eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation in erster Instanz gewonnen. Endgültig entscheiden wird die Angelegenheit wohl der Oberste Gerichtshof. Geschädigte, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollen gegen den Stromanbieter vorgehen, rät der Anwalt. Weitere Verhandlungen nach Einzelklagen laufen derzeit auch in Tulln und Korneuburg.
MAXENERGY habe „rechtskonform gehandelt“
Vom Unternehmen heißt es, „MAXENERGY bekräftigt seinen Standpunkt, entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen rechtskonform gehandelt zu haben“. Die Kündigung sei trotz Preisgarantie rechtens, da betroffene Kundinnen und Kunden „rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen acht Wochen im Voraus“ über das Vertragsende informiert worden seien.