Für die Staatsanwaltschaft gleicht die Verbreitung solcher Propagandavideos der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Die österreichische Staatsbürgerin mit Migrationshintergrund ist laut Auskunft des Gerichts geständig, das Propagandamaterial besessen und weitergegeben zu haben, sie sage aber, es sei ihr nicht bewusst gewesen, was sie damit tut.
Verbrechens der terroristischen Vereinigung
Wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation steht die 16-Jährige am Montag in Steyr vor Gericht – der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre.