Bei der internen Überprüfung der Sozialabteilung des Landes OÖ hatte sich 2019 der Verdacht ergeben, dass es beim Auszahlen der Mindestsicherung für Obdachlose zu Fehlern gekommen sei. Grundsätzlich dürfen Sozialvereine im Rahmen der Soforthilfe Mindestsicherung an Obdachlose auszahlen, wenn ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats vorliegt. Verrechnet werden die Leistungen im Nachhinein mit dem Land. Doch diese Bescheide soll sich das B37 nicht geholt haben.
Drei Jahre lange Ermittlungen
Gemäß einer Sachverhaltsdarstellung des Landes an die Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass dem Land ein Schaden von 51.500 Euro entstanden sein dürfte, später kursierten noch deutlich höhere Summen von rund 900.000 Euro. Dabei hagelte es auch immer wieder Kritik von Politikerinnen und Politikern, besonders von der ÖVP und der FPÖ, gegenüber dem Sozialverein B37, aber auch am Magistrat Linz und dem Sozialressorts des Landes, das damals noch von der SPÖ geführt wurde.
Folglich wurde von der Abteilung „Soziales“ des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht und es kam zu Ermittlungen. Diese Überprüfungen dauerten drei Jahre.
Vorwürfe nicht bestätigt
Laut Staatsanwaltschaft Linz dürften zwar schon Beihilfen vor dem Bescheid ausbezahlt worden sein, es konnte aber weder ein Schaden noch wissentliches Fehlverhalten festgestellt werden. B37 sieht sich nun „diesbezüglich vollinhaltlich entlastet“.