Politik

Keine Hochwasser-Absiedlung wegen Raumordnung

Drei hochwassergeschädigte Bewohner im Eferdinger Becken kämpfen weiterhin um entsprechende Förderungen, um aus der Gefahrenzone absiedeln zu können. Nötig dafür ist, dass die Fläche, auf denen ihre Häuser stehen, auch als entsprechende Schutzzone definiert wird, das sei aber bislang noch nicht geschehen, zeigt die Volksanwaltschaft auf.

Die Volkswanwaltschaft sieht den für Raumordnung zuständigen Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) in der Pflicht. Es müsse ein überörtliches Raumordnungsprogramm geben. Die betroffene Gemeinde, Feldkirchen an der Donau, dürfe hier nicht allein gelassen werden, so die Volksanwaltschaft in einer Aussendung von Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne).

Ohne Umwidmung kein Geld vom Land

Wird die betroffene Fläche nicht umgewidmet, dann bekommen die betroffenen Bewohner kein Geld vom Land, um abzusiedeln und umzuziehen. Einer der Betroffenen ist Christoph Rechberger, er sagt in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ im Juni: „Unser Haus liegt nun mal an einem ehemaligen Bachlauf, der sich auch bei zukünftigen Hochwasserereignissen sehr, sehr rasch mit Wasser füllen und wieder zu einem reißenden Fluss werden wird.“ Rechberger möchte daher mit seiner Familie weg.

„Keine rechtlichen Verpflichtungen für das Land“

Das Land zahlt in solchen Fällen 80 Prozent des geschätzten Gebäudewertes, aber eben nur wenn die entsprechende Fläche auch als Hochwasserschutzzone gewidmet ist, so die Volksanwaltschaft. Ihr Vorstoß habe jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen für das Land, heißt es aus dem Büro von Landesrat Kaineder. Die Gemeinde Feldkirchen an der Donau möchte nicht die gesamte Schutzzone umwidmen, weil es auch Bewohner gibt, die bleiben möchten und hat einen entsprechenden Vorschlag bereits an das Land geschickt.

„Völlig überschießende Vorgabe der Wasserwirtschaft“

Laut Achleitner verhindere „eine völlig überschießende Vorgabe der Wasserwirtschaft – die in Kaineders Verantwortungsbereich falle – die Hochwasser-Absiedelungsförderung im Eferdinger Becken“. Denn die Wasserwirtschaft schreibe vor, dass nicht nur die drei betroffenen Grundstücksflächen von der Gemeinde als „Schutzzone Überflutungsgebiet“ gewidmet werden müssten, sondern insgesamt eine Fläche von 800 Hektar, so Achleitner. Dies hätte für alle anderen Bewohner dieser Fläche erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Wohngebäude. Für die Wasserwirtschaft wäre es jederzeit möglich, dass sie auch dann Förderungen ausbezahlt, wenn nur die drei betroffenen Grundstücke umgewidmet werden würden, so wie es auch von der Gemeinde vorgeschlagen worden sei, so Achleitner.