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Politik

Gemeindefinanzierung wird erneut angepasst

Steigende Kosten in vielen Bereichen und dazu extrem hohe Energiepreise: die Gemeinden stehen vor einer großen finanziellen Herausforderung. Wann und unter welchen Voraussetzungen sie Geld vom Land bekommen, wird sich ab 2023 verändern.

Die seit 2018 gültige, so genannte „Gemeindefinanzierung NEU“, wird neuerlich angepasst – dabei wird auch auf Kritik des Landesrechnungshofes reagiert.

„Förderquote weiter möglich, aber mit Kriterien“

Der Fall Unterach am Attersee hat heuer im Frühling für heftige Diskussionen gesorgt. Die Gemeinde hatte Seegrundstücke gekauft, dafür insgesamt 2,8 Millionen Euro Förderung vom Land bekommen – und dann einen Teil der Fläche einem Investor verpachtet. Das werde nicht mehr möglich sein, so ÖVP-Gemeindelandesrätin Michaela Langer-Weninger. Künftig ist zwar eine Förderquote von 75 Prozent möglich, aber, so Langer-Weninger: „Es muss im öffentlichen Besitz bleiben, und es muss öffentlich zugänglich sein, in der gesamten Fläche.“

Bürokratischer Aufwand soll reduziert werden

Ein wesentlicher Punkt bei den Veränderungen in der Gemeindefinanzierung sei die Reduktion des bürokratischen Aufwands, betont SPÖ-Gemeindelandesrätin Birgit Gerstorfer. Das Land werde nicht mehr jedes Förderkriterium detailliert prüfen, so Gerstorfer: „Jetzt bestätigt die Gemeinde, dass es erfüllt wurde, und es gibt im Nachhinein Stichproben bei einzelnen Gemeinden.“

Zusammenarbeit wird verstärkt gefördert

Die Zusammenarbeit wird auch verstärkt gefördert: wird etwa bei der Errichtung von Bauhöfen oder Amtshäusern über Gemeindegrenzen hinweg kooperiert, erhöht sich die Förderquote, und zwar auf bis zu 95 Prozent.

Zu den hohen Energiekosten betonte Langer-Weninger die Verantwortung des Bundes. Sollte es von dieser Seite nicht rasch eine Lösung geben, ist aus Sicht von Gerstorfer trotzdem auch das Land gefordert. Orientieren könne man sich an der Strompreisbremse für Haushalte.