Zusätzlich zu den jetzt 625 zum Heimunterricht angemeldeten Kindern, sollten 167 weitere zuhause von den Eltern unterrichtet werden. Diese Anträge hat die Bildungsdirektion aber abgelehnt. Erstmals musste dieses Jahr zum Antrag dazu ein pädagogisches Konzept für den Unterricht zuhause abgegeben werden. Das war aber nicht der häufigste Grund, warum Eltern gescheitert sind.
Drei Viertel dürften „Systemverweigerer“ sein
In mehr als drei Viertel der Fälle dürfte es sich um Systemverweigerer handeln. Denn diese Kinder waren schon vergangenes Jahr im Heimunterricht und sind dann nicht zur verpflichtenden Externistenprüfung zu Schulschluss erschienen. Trotzdem wurden von diesen Eltern wieder Anträge für den Heimunterricht eingebracht.
Dauerhaftes Fernbleiben kosten 1.560 Euro pro Monat
Diese Kinder hätten am Montag in der Schule erscheinen müssen. Ob sie gekommen sind oder nicht, muss die Bildungsdirektion erst erheben. Waren sie aber nicht da und pasasiert das auch den Rest der Woche nicht, gilt die Schulpflicht als verletzt. Und das wird per Verwaltungsstrafe von den Bezirkshauptmannschaften geahndet. 110 bis 440 Euro kostet der Verstoß, der wöchentlich zum Tragen kommt. Weigern sich Eltern also dauerhaft ihre Kinder zur Schule zu bringen, werden dafür pro Monat 1.560 Euro Strafe fällig.