Landesgericht Ried
ORF.at/Dominique Hammer
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GERICHT

Ehrten Hitlers Geburtstag – Anklage

Weil sie zu Hitlers Geburtstag vor seinem Geburtshaus in Braunau zwei rote Grabkerzen angezündet haben, müssen sich zwei Deutsche vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wegen einer Anklage nach dem Verbotsgesetz verantworten.

Die beiden Männer aus Deutschland waren extra nach Braunau gereist, um anlässlich von Adolf Hitlers Geburtstag zwei rote Grabkerzen vor seinem Geburtshaus aufzustellen und anzuzünden. Das berichtet das Volksblatt.

Polizisten beobachteten die Männer

Zwei Zivilpolizisten haben den 24-Jährigen und den 69-Jährigen im April in Braunau allerdings bei ihrer Aktion beobachtet. Nun müssen sich die beiden Männer vor dem Landesgericht Ried wegen einer Anklage nach dem Verbotsgesetz verantworten.

Beide Angeklagten geständig

Laut Staatsanwaltschaft Ried sind beide geständig. Sie leugnen auch ihre nationalsozialistische Gesinnung nicht.